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Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

Vieldiskutiert, selten bejubelt, aber überlebenswichtig: Rauchwarnmelder sind Pflicht! Und das seit 2016 in privaten Haushalten flächendeckend in ganz Deutschland. Eigentümer und Vermieter sind verantwortlich für die Installation, die jährliche Prüfung und die Instandhaltung! Wird die Prüfpflicht auf die Mieter übertragen, bleibt der Vermieter weiter in der Pflicht. Denn im Falle eines (Aus-)Falles muss er nachweisen können, dass die Mieter in der Lage waren, die Geräte fachgerecht und regelmäßig zu überprüfen – und dies auch getan haben. Mit anderen Worten: Als Vermieter oder Verwalter haben Sie einen erheblichen Mehraufwand. Oder Brunata Minol als Partner.

Brunata Minol Rauchwarnmelder detektieren die Rauchentwicklung optisch und sind zusätzlich mit einem Temperatursensor ausgestattet. Sie sind zugelassen nach der Gerätenorm EN 14604:2005, ausgezeichnet mit dem Qualitätslabel Q gemäß vfdb-Richtlinie 14-01 und bieten viele Vorteile: Fest integrierte 10-Jahres-Batterie, Stummschaltung, Nachtabsenkung, Selbstüberwachung mit Störanzeige (optisch, akustisch), und Stördokumentation. Abmessungen: Ø 130 mm und Höhe 37 mm.


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